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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Vernetzung aller Inklusionsbeauftragten der Freien und Hansestadt Hamburg

Verantwortliche Behörde
Personalamt
Handlungsfelder
  1. Arbeit und Beschäftigung
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
  2. Artikel 8: Bewusstseinsbildung
  3. Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
  4. Artikel 29: Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
  5. Artikel 33: Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
Titel der Maßnahme
Vernetzung aller Inklusionsbeauftragten der Freien und Hansestadt Hamburg
Beschreibung der Maßnahme
Innerhalb der FHH haben alle Dienststellen Inklusionsbeauftragte. Diese vertreten die Dienststelle in Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen. Über eine gezielte Vernetzung der Inklusionsbeauftragten sollen Standards bei der Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure sowie bei der Anwendung des Schwerbehindertenrechts etabliert werden. Im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen, Fachaustauschen und weiteren Maßnahmen (z.B. der Bereitstellung einer Wissensplattform) wird den Inklusionsbeauftragten über das Personalamt eine zentrale Plattform geboten, um im operativen Dienstgeschäft den besonderen Aufgaben und Pflichten sicher gerecht werden zu können. Langfristig soll die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Akteurinnen und Akteuren des Schwerbehindertenrechts verbessert und gestärkt werden. Ziel: Fachpolitisches Ziel ist eine stärkere Verankerung des Themas Inklusion in den Behörden und Ämtern durch eine gezielte Vernetzung der Inklusionsbeauftragten.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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