Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Senatskanzlei
- Handlungsfelder
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- Inklusion als gesamtstädtische Aufgabe
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Artikel 29: Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
- Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
- Titel der Maßnahme
- Digital.Barrierefrei - einfach für alle
- Beschreibung der Maßnahme
- Hauptziel des Projekts ist es, die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit in allen Hamburger Behörden, Bezirksämtern und Landesbetrieben weiter voranzutreiben. Zentrale Vorgaben, dezentrale Umsetzung, digitale Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken und strukturell implementieren, um dezentral Zeit und Ressourcen zu sparen. Entwickeln von gemeinsamen Standards auf der Basis rechtlicher Grundlagen, um digitale Informationen für alle zugänglich zu machen, und zwar durch Beratungsangebote, Qualifizierungen und Wissenstransfer für alle Projektbeteiligten sowie aller Bürgerinnen und Bürger auf der Basis eines guten Akzeptanzmanagements.
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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