Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Barrierefreie Gestaltung von Bestandsgebäuden und Neubauten an den Hochschulen
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
- Handlungsfelder
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- Bildung von Anfang an
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 24: Bildung
- Titel der Maßnahme
- Barrierefreie Gestaltung von Bestandsgebäuden und Neubauten an den Hochschulen
- Beschreibung der Maßnahme
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Neue Gebäude werden bereits grundsätzlich barrierefrei errichtet. Im Zuge der Sanierung der Hochschulgebäude sollen diese schrittweise zu barrierefreien Bildungsstätten werden. Zunächst ist das Ziel, dass mindestens ein Gebäude je Standort/Fakultät weitestgehend barrierefrei zugänglich saniert wird. Nach § 7 HmbBGG sollten öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr grundsätzlich barrierefrei werden. Die übrigen öffentlichen Universitätsgebäude mit Publikumsverkehr sollen zu einem späteren Zeitpunkt auf ihre Barrierefreiheit hin geprüft werden. Bei künftigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen ist zu prüfen, ob hier im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, Verbesserungen möglich sind. Ziel: Mindestens ein Gebäude je Standort / Fakultät soll weitestgehend barrierefrei zugänglich saniert werden, einschließlich eines barrierefreien Zugangs zu einem Hörsaal.
- Details zum Umsetzungsstand
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Mit dem Start der Überführung von Bestandsgebäuden in das Hamburger Mieter-Vermieter-Modell (schrittweise voraussichtlich ab 2027) werden weitgreifender Maßnahmen möglich werden. Laufende Projekte, Neubauten sowie wie Modernisierungen, werden bereits barrierefrei in Anlehnung an DIN 18040 in Abstimmung mit Behindertenbeauftragten geplant und gebaut.
- Status der Umsetzung
- fortlaufend