Neue Gebäude werden bereits grundsätzlich barrierefrei errichtet.
Im Zuge der Sanierung der Hochschulgebäude sollen diese schrittweise zu barrierefreien Bildungsstätten werden.
Zunächst ist das Ziel, dass mindestens ein Gebäude je Standort/Fakultät weitestgehend barrierefrei zugänglich saniert wird. Nach § 7 HmbBGG sollten öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr grundsätzlich barrierefrei werden.
Die übrigen öffentlichen Universitätsgebäude mit Publikumsverkehr sollen zu einem späteren Zeitpunkt auf ihre Barrierefreiheit hin geprüft werden.
Bei künftigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen ist zu prüfen, ob hier im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, Verbesserungen möglich sind.
Ziel: Mindestens ein Gebäude je Standort / Fakultät soll weitestgehend barrierefrei zugänglich saniert werden, einschließlich eines barrierefreien Zugangs zu einem Hörsaal.