Zum Hauptinhalt springen

Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Barrierefreie Gestaltung von Bestandsgebäuden und Neubauten an den Hochschulen

Verantwortliche Behörde
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Handlungsfelder
  1. Bildung von Anfang an
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 9: Zugänglichkeit
  2. Artikel 24: Bildung
Titel der Maßnahme
Barrierefreie Gestaltung von Bestandsgebäuden und Neubauten an den Hochschulen
Beschreibung der Maßnahme
Neue Gebäude werden bereits grundsätzlich barrierefrei errichtet. Im Zuge der Sanierung der Hochschulgebäude sollen diese schrittweise zu barrierefreien Bildungsstätten werden. Zunächst ist das Ziel, dass mindestens ein Gebäude je Standort/Fakultät weitestgehend barrierefrei zugänglich saniert wird. Nach § 7 HmbBGG sollten öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr grundsätzlich barrierefrei werden. Die übrigen öffentlichen Universitätsgebäude mit Publikumsverkehr sollen zu einem späteren Zeitpunkt auf ihre Barrierefreiheit hin geprüft werden. Bei künftigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen ist zu prüfen, ob hier im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, Verbesserungen möglich sind. Ziel: Mindestens ein Gebäude je Standort / Fakultät soll weitestgehend barrierefrei zugänglich saniert werden, einschließlich eines barrierefreien Zugangs zu einem Hörsaal.
Details zum Umsetzungsstand
-
Status der Umsetzung
-