Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Handlungsfelder
-
- Inklusion als gesamtstädtische Aufgabe
- Durch die Stadt ohne Barrieren
- Bezug zur UN-BRK
-
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 17: Schutz der Unversehrtheit der Person
- Artikel 28: Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
- Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
- Titel der Maßnahme
- Barrierefreie öffentliche Toiletten errichten und betreiben
- Beschreibung der Maßnahme
- • Neue öffentliche Toiletten sollen grundsätzlich barrierefrei errichtet werden, etwa durch barrierefreie, gendergerechte Automatiktoiletten. • Geeignete Bestandsanlagen sollen bei Sanierungen nach Möglichkeit barrierefrei umgebaut werden. • Darüber hinaus werden vor allem an zentralen, vielfrequentierten Orten wie dem Gerhart-Hauptmann-Platz (Mönckebergstraße) und Planten un Blomen „Toiletten für alle“ errichtet und betrieben. Ziel: Kontinuierliche Verbesserung des Toilettenangebotes für Menschen mit Behinderungen (öffentliche Toiletten in der Zuständigkeit der Stadtreinigung Hamburg)
- Details zum Umsetzungsstand
- -
- Status der Umsetzung
- -