Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
- Handlungsfelder
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- Inklusion als gesamtstädtische Aufgabe
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Titel der Maßnahme
- Stärkung des Kompetenzzentrums für ein barrierefreies Hamburg
- Beschreibung der Maßnahme
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Um die Barrierefreiheit – und damit die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – in allen Bereichen voranzutreiben, ist das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg ein sehr wichtiger Partner. Es berät unter anderem Behörden, Vereine und Institutionen. Die Expertinnen und Experten unterstützen beispielsweise bei Fragen, wie Hürden im Rahmen von Verkehr, Hochbau, Stadtentwicklung oder Kommunikation abgebaut werden können. Um das Kompetenzzentrum weiter zu stärken, soll geprüft werden, in welchen Bereichen eine regelhafte Einbeziehung des Kompetenzzentrums als Beratungsinstitution seitens der Behörden erfolgen sollte. Darüber hinaus wird geprüft, ob die personelle Ausstattung des Kompetenzzentrums bei steigender Nachfrage nach Beratungsleistungen und mit der Übernahme neuer Aufgaben (digitale Barrierefreiheit) angepasst werden sollte. Ziel: Mehr Barrierefreiheit in der Stadt
- Details zum Umsetzungsstand
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Das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg berät Behörden, Hamburger Institutionen, den ÖPNV und die Privatwirtschaft zu Fragen der Barrierefreiheit in den Bereichen Hochbau, Öffentlicher Raum, Quartiersentwicklung und Information und Kommunikation. Das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg ist auch Anlaufstelle für Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz des Bundes. Aufgrund der hohen Nachfrage und den zunehmenden gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit wurde das Kompetenzzentrum personell gestärkt. Im Jahr 2024 fanden 1309 Beratungen statt. Aufgrund der großen Beratungsnachfrage bewilligte die Sozialbehörde zusätzliche 2,5 Personalstellen, die Ende 2024/Anfang 2025 besetzt werden konnten.
- Status der Umsetzung
- beendet