Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Gynäkologische Versorgung von Frauen mit Mobilitätseinschränkungen
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
- Handlungsfelder
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- Gesundheit und Pflege
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 6: Frauen mit Behinderung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 25: Gesundheit
- Titel der Maßnahme
- Gynäkologische Versorgung von Frauen mit Mobilitätseinschränkungen
- Beschreibung der Maßnahme
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Ziel ist, die gynäkologische Versorgung von Frauen mit Mobilitätseinschränkungen zu verbessern. Es werden Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und den Krankenkassen geführt. Geplant ist die Erarbeitung von konkreten Maßnahmen. Den Belangen von Menschen mit Behinderungen sind gemäß sozialrechtlicher Regelungen, u.a. § 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I und § 2a SGB V besonders Rechnung zu tragen. Ziel: Gynäkologische Versorgung von Frauen mit Mobilitätseinschränkungen verbessern
- Details zum Umsetzungsstand
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Die Maßnahme zur Verbesserung der gynäkologischen Versorgung von Frauen mit Mobilitätseinschränkungen befindet sich weiterhin in der Abstimmungsphase. Die beteiligten Institutionen stehen im regelmäßigen Austausch, um den konkreten Bedarf zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Weitere Schritte werden derzeit vorbereitet und gemeinsam abgestimmt.
- Status der Umsetzung
- fortlaufend