Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
- Handlungsfelder
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- Gesundheit und Pflege
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 6: Frauen mit Behinderung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 25: Gesundheit
- Titel der Maßnahme
- Gynäkologische Versorgung von Frauen mit Mobilitätseinschränkungen
- Beschreibung der Maßnahme
- Ziel ist, die gynäkologische Versorgung von Frauen mit Mobilitätseinschränkungen zu verbessern. Es werden Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und den Krankenkassen geführt. Geplant ist die Erarbeitung von konkreten Maßnahmen. Den Belangen von Menschen mit Behinderungen sind gemäß sozialrechtlicher Regelungen, u.a. § 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I und § 2a SGB V besonders Rechnung zu tragen. Ziel: Gynäkologische Versorgung von Frauen mit Mobilitätseinschränkungen verbessern
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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