Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
- Handlungsfelder
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- Durch die Stadt ohne Barrieren
- Selbstbestimmte Freizeit
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 20: Persönliche Mobilität
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
- Titel der Maßnahme
- Reisen für Alle
- Beschreibung der Maßnahme
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Das detaillierte, bundesweit einheitliche Informations- und Bewertungssystem „Reisen für Alle“ ermöglicht Gästen eine eigenständige Beurteilung, welche touristischen Angebote zu den jeweiligen individuellen Ansprüchen passen. Umfangreiche Kriterien, die von Touristikern in Kooperation mit Betroffenenverbänden erarbeitet wurden, gewähren einen hohen Qualitätsstandard. Anhand einheitlicher, objektiver Standards erfassen geschulte Erheberinnen und Erheber detaillierte Informationen für die Anspruchsgruppen: - Menschen mit Gehbehinderung sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer - Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen - Menschen mit Sehbehinderung und Blinde sowie - Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Ziel: Touristische Leistungsträgerinnen und Leistungsträger aus Hamburg über die Möglichkeit der Zertifizierung „Reisen für Alle“ zu informieren, Kontakt zur Zertifizierung herzustellen und mit zertifizierten Betrieben auf den Kommunikationskanälen der Hamburg Tourismus GmbH zu kommunizieren.
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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