Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
- Handlungsfelder
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- Durch die Stadt ohne Barrieren
- Selbstbestimmte Freizeit
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 20: Persönliche Mobilität
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Artikel 29: Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
- Titel der Maßnahme
- Barrierefreie Gestaltung der Webseiten www.hamburg-tourism.de mit Unterseiten zu Barrierefreiheit (Deutsch und Englisch)
- Beschreibung der Maßnahme
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Auf den Unterseiten www.barrierefrei-hh.de (Deutsch) und www.hamburg-travel.com/barrier-free-travel (Englisch) stehen umfangreiche Informationen für ein Hamburg-Erlebnis ohne Grenzen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um verlässliche Angaben zur Barrierefreiheit von Sehenswürdigkeiten, Museen und Freizeitangeboten sowie um Services wie das Angebot von Hilfsmitteln, Fahrdiensten oder die barrierefreie Nutzung des ÖPNV. Für eine hohe Verlässlichkeit werden die entsprechenden Websites kontinuierlich gepflegt, aktualisiert und um Neuerungen ergänzt. Im Jahr 2025 wurde im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetztes die komplette Hamburg Tourismus Website angepasst und barrierearm gestaltet. Ziel: Übernachtungsgästen, Tagesgästen und Hamburger:innen aktuelle Informationen zum barrierefreien Hamburg entlang der touristischen Servicekette zur Verfügung zu stellen.
- Details zum Umsetzungsstand
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- Status der Umsetzung
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