Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
- Handlungsfelder
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- Barrierefreies Bauen und Wohnen
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Titel der Maßnahme
- Barrierefreiheit im Gebäudebestand der Freien und Hansestadt Hamburg
- Beschreibung der Maßnahme
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Nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) sollen alle Behörden, Bezirksämter und sonstige Einrichtungen der Verwaltung sowie öffentliche Unternehmen, in den von ihnen genutzten und im Eigentum stehenden Bestandsgebäuden, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen, schrittweise bauliche Barrierefreiheit herstellen. Das HmbBGG sieht hierfür ein mehrstufiges Verfahren vor. In Phase I wurde über den Stand der Barrierefreiheit in den Bestandsgebäuden der FHH berichtet. In Phase II sollen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren erarbeitet werden. Die Berichtspflicht erfolgt im Wege eines Folgeprojektes „Maßnahmenfahrpläne Barrierefreiheit". Ziel des Projektes ist die Entwicklung und beispielhafte Erprobung eines zentralen Berichtswesens Barrierefreiheit anhand einer Muster-Matrix zur Erstellung von Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplänen. In der Phase III wird die Einhaltung der erarbeiteten Maßnahmen und Zeitpläne kontrolliert. Langfristig wird das Ziel verfolgt, Umbauten und Sanierungen im Rahmen des Klimaplans und im Rahmen der Herstellung von Barrierefreiheit aufeinander abgestimmt und möglichst zeitgleich erfolgen zu lassen. Ziel: Herstellung von Barrierefreiheit in den Bestandsgebäuden der FHH, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen.
- Details zum Umsetzungsstand
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Im Auftrag der Sozialbehörde wurde im Projekt "Maßnahmenplanung Barrierefreiheit" beim Immobilien-Service-Zentrum mit der Barrierefreiheits-Matrix (BF-Matrix) ein fachliches Instrument zur Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplanung zum Abbau von Barrieren in öffentlichen Gebäuden mit allgemeinem Besucherverkehr der FHH entwickelt. Die BF-Matrix baut auf dem Indikatoren-Katalog aus Phase I auf, ergänzt diesen um weitere Indikatoren und ordnet diese sechs spezifischen Nutzergruppen zu. Das im Projekt aufgebaute Berichtswesen wurde anhand von 13 Beispielimmobilien exemplarisch erprobt und weiterentwickelt. Eine wesentliche Weiterentwicklung bildet dabei die Berücksichtigung von Neurodiversität sowie psychischen Beeinträchtigungen und kognitiven Behinderungen. Somit werden bauliche und organisatorische Indikatoren und Maßnahmen berücksichtigt und Barrieren auch für die oft „unsichtbaren“ Behinderungen erfasst. Nach der projekthaften Beauftragung des ISZ durch die Sozialbehörde hat das ISZ ab 2025 eine zusätzliche Stelle im Team Bau und Nachhaltigkeit geschaffen. Damit stärkt die Beratungsstelle zur Barrierefreiheit den FHH-internen Bedarf der Barrierefreiheitsexpertise im Anmietmanagement und weiteren Immobilien-Beschaffungsprozessen. Auf diese Weise werden Barrierefreiheitsfaktoren verstärkt bei der Nutzwertanalyse potenzieller Neuanmietungen städtischer Immobilien berücksichtigt. Die Beratungsstelle stellt eine wichtige Ergänzung zum Angebot des Kompetenzzentrums für ein barrierefreies Hamburg dar. Bauliche Maßnahmen zur schrittweisen Herstellung von Barrierefreiheit in Bestandsgebäuden sollen in der Regel in Kopplung mit anderen erforderlichen baulichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Zukünftig soll die BF-Matrix von Gebäudebetreibenden, Eigentümer und Mietenden als zentrales Werkzeug zur Erfassung der Barrierefreiheit und als Grundlage zum Abbau von Barrieren in der FHH genutzt werden. Die Überlegungen für den hamburgweiten Roll-out zur Anwendung der Barrierefreiheits-Matrix durch alle Hamburger Behörden sind noch nicht abgeschlossen. Ziel: schrittweise Herstellung von Barrierefreiheit im Gebäudebestand und zentrales Controlling zum Stand der Barrierefreiheit im in den Gebäuden der FHH.
- Status der Umsetzung
- In Umsetzung