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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Themenbezogene Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Gesundheitsberufe

Verantwortliche Behörde
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration
Handlungsfelder
  1. 8. Gesundheit und Pflege
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  2. Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
  3. Artikel 24: Bildung
  4. Artikel 8: Bewusstseinsbildung
  5. Artikel 25: Gesundheit
Titel der Maßnahme
Themenbezogene Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Gesundheitsberufe
Beschreibung der Maßnahme
Die Diagnostik und Therapie bei Menschen mit komplexen Behinderungen erfordern fundierte Kenntnisse. Damit medizinisches Personal für die spezifischen Bedarfe und eine Behandlung auf Augenhöhe von Menschen mit komplexen Behinderungen sensibilisiert und ausgebildet ist, soll das Thema „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit komplexen Behinderungen“ zu einem festen Bestandteil in Aus-, Fort- und Weiterbildung im medizinischen Bereich werden. In der theoretischen generalistischen Pflegeausbildung werden die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in diversen beruflichen Handlungsfeldern abgebildet. Die Ärztekammer bietet entsprechende Fortbildungen an. Zudem benennt der vorliegende Referentenentwurf zur Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung als ein Ausbildungsziel, der Behandlung und den besonderen Belangen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Im Rahmen der anstehenden Novellierungen der Berufegesetze (insbesondere Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) wird Hamburg sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese Themen explizit in den Rahmenlehrplänen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen aufgenommen werden. Ziel: Weitere Implementierung des Themas „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit komplexen Behinderungen“ in Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Gesundheitsberufe
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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