Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Überarbeitung Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen"
Verantwortliche Behörde
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Handlungsfelder
- 3. Barrierefreies Bauen und Wohnen
Bezug zur UN-BRK
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 9: Zugänglichkeit
Titel der Maßnahme
Überarbeitung Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen"
Beschreibung der Maßnahme
Der bereits bestehende Bauprüfdienst „Barrierefreies Bauen" (März 2019) ist u.a. aufgrund von Änderungen in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) anzupassen. Er dient den Bauprüfabteilungen der Bezirksämter als Basis für ein einheitliches, hamburgweites Handeln.
Die Überarbeitung wird innerhalb des sogenannten "Geleitzugs" (Anpassung von anderen gesetzlichen Regelungen und Bauprüfdiensten im Nachgang zur Novellierung der Hamburgischen Bauordnung) vorgenommen.
Ziel: Weiterentwicklung des Bauordnungsrechts
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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