Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Barrierefreie öffentliche Toiletten errichten und betreiben
Verantwortliche Behörde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Handlungsfelder
- 1. Inklusion als gesamtstädtische Aufgabe
- 4. Durch die Stadt ohne Barrieren
Bezug zur UN-BRK
- Artikel 17: Schutz der Unversehrtheit der Person
- Artikel 28: Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Titel der Maßnahme
Barrierefreie öffentliche Toiletten errichten und betreiben
Beschreibung der Maßnahme
• Neue öffentliche Toiletten sollen grundsätzlich barrierefrei errichtet werden, etwa durch barrierefreie, gendergerechte Automatiktoiletten.
• Geeignete Bestandsanlagen sollen bei Sanierungen nach Möglichkeit barrierefrei umgebaut werden.
• Darüber hinaus werden vor allem an zentralen, vielfrequentierten
Orten wie dem Gerhart-Hauptmann-Platz (Mönckebergstraße) und Planten un Blomen „Toiletten für alle“ errichtet und
betrieben. Ziel: Kontinuierliche Verbesserung des Toilettenangebotes für Menschen mit Behinderungen (öffentliche Toiletten in der Zuständigkeit der Stadtreinigung Hamburg)
Details zum Umsetzungsstand
-
Status der Umsetzung
-