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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Barrierefreie öffentliche Toiletten errichten und betreiben

Verantwortliche Behörde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Handlungsfelder
  1. 1. Inklusion als gesamtstädtische Aufgabe
  2. 4. Durch die Stadt ohne Barrieren
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 17: Schutz der Unversehrtheit der Person
  2. Artikel 28: Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
  3. Artikel 9: Zugänglichkeit
  4. Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Titel der Maßnahme
Barrierefreie öffentliche Toiletten errichten und betreiben
Beschreibung der Maßnahme
• Neue öffentliche Toiletten sollen grundsätzlich barrierefrei errichtet werden, etwa durch barrierefreie, gendergerechte Automatiktoiletten. • Geeignete Bestandsanlagen sollen bei Sanierungen nach Möglichkeit barrierefrei umgebaut werden. • Darüber hinaus werden vor allem an zentralen, vielfrequentierten Orten wie dem Gerhart-Hauptmann-Platz (Mönckebergstraße) und Planten un Blomen „Toiletten für alle“ errichtet und betrieben. Ziel: Kontinuierliche Verbesserung des Toilettenangebotes für Menschen mit Behinderungen (öffentliche Toiletten in der Zuständigkeit der Stadtreinigung Hamburg)
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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