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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Sportereignisse inklusiv gestalten

Verantwortliche Behörde
Behörde für Inneres und Sport
Handlungsfelder
  1. 7. Selbstbestimmte Freizeit
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  2. Artikel 20: Persönliche Mobilität
  3. Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
  4. Artikel 9: Zugänglichkeit
  5. Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Titel der Maßnahme
Sportereignisse inklusiv gestalten
Beschreibung der Maßnahme
Sportereignisse sollen für Menschen mit Einschränkungen gleichermaßen erlebbar sein. Dies gilt sowohl für die Teilhabe als Zuschauende als auch für die Teilhabe durch Teilnahme. Neben der finanziellen Förderung von Inklusiven Sportereignissen, soll zukünftig auch bei der Vergabe von Zuwendungen an Veranstalter von Sportereignissen (z.B. Hamburg TopTen) auf die möglichst barrierearme Veranstaltungsorganisation (Kommunikation, Ticketing, Information, Zuschauen und Mitmachen) geachtet werden. Die konkreten Ziele des Vorhabens sind: • Die Durchführung inklusiver Sportereignisse wie z.B. den Sporttag Inklusiv oder das Unified Sportfest • Menschen mit Einschränkungen die Teilhabe an Sportgroßveranstaltungen zu ermöglichen durch barrierearme Kommunikation, Ticketing und Teilnahmemöglichkeiten an Breitensportveranstaltungen wie z.B. Triathlon, Tennis und Segeln • Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen als Zuschauende bei Sportgroßveranstaltungen • Weitere Kooperationen zwischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sportvereinen zu initiieren Ziel: Fachpolitisches Ziel ist es, die in Hamburg stattfindenden Sportereignisse und -veranstaltungen für die Bewusstseinsbildung in Bezug auf das Thema Inklusion zu nutzen, die Teilhabe an diesen zu verbessern und unterschiedlichste Veranstaltungsformate inklusiver zu gestalten.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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