Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Leichte Sprache in der Justiz
Verantwortliche Behörde
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Handlungsfelder
- 6. Schutz und Unterstützung erfahren
Bezug zur UN-BRK
- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 13: Zugang zur Justiz
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Artikel 9: Zugänglichkeit
Titel der Maßnahme
Leichte Sprache in der Justiz
Beschreibung der Maßnahme
In Fortbildungen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sollen die Hintergründe, das Konzept und die Regeln der Leichten Sprache vorgestellt und die Übersetzung juristischer Texte in Leichte Sprache geübt werden. Das Ziel der Maßnahme ist die Erleichterung der wirksamen unmittelbaren und mittelbare Teilnahme an allen Gerichtsverfahren und des Lesens gerichtlicher Schreiben durch den Abbau sprachlicher Barrieren mittels Leichter Sprachen.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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