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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Weiterentwicklung von Inklusion und Teilhabe in den Unternehmenskonzepten der öffentlichen Unternehmen basierend auf den Zielen der Stadtwirtschaftsstrategie

Verantwortliche Behörde
Behörde für Finanzen und Bezirke
Handlungsfelder
  1. 5. Arbeit und Beschäftigung
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
  2. Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
  3. Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  4. Artikel 8: Bewusstseinsbildung
  5. Artikel 9: Zugänglichkeit
Titel der Maßnahme
Weiterentwicklung von Inklusion und Teilhabe in den Unternehmenskonzepten der öffentlichen Unternehmen basierend auf den Zielen der Stadtwirtschaftsstrategie
Beschreibung der Maßnahme
Im Oberziel „Inklusion und Teilhabe“ des Clusters „soziale Verantwortung“ der Stadtwirtschaftsstrategie (nachhaltige Unternehmensstrategie für die öffentlichen Unternehmen der FHH) wird das Ziel definiert, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern und deren Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Unternehmen sind verpflichtet, sich bis Mitte 2026 mit diesem Ziel auseinanderzusetzen, bereits vorhandene Handlungsfelder und Maßnahmen dahingehend zu überprüfen und wenn nötig zu ergänzen. Ziel: Verankerung des Oberziels „Inklusion und Teilhabe“ der Stadtwirtschaftsstrategie in den Unternehmenskonzepten der öffentlichen Unternehmen.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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