Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Förderung inklusiver Kulturprojekte
Verantwortliche Behörde
Behörde für Kultur und Medien
Handlungsfelder
- 7. Selbstbestimmte Freizeit
Bezug zur UN-BRK
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Titel der Maßnahme
Förderung inklusiver Kulturprojekte
Beschreibung der Maßnahme
Die Behörde für Kultur und Medien fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel künstlerische Projekte aller Kultursparten von, mit und für Menschen mit langfristigen körperlichen, geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Eine Jury entscheidet nach Antragslage über die Vergabe und Förderhöhe der eingereichten Projekte. Es sollen herausragende und qualitativ anspruchsvolle Einzelprojekte bzw. Projektkonzeptionen unterstützt werden, die eine unverwechselbare schöpferische Eigenart zeigen. Dabei sind insbesondere Projekte zu fördern,
• die die gegenwärtigen Entwicklungen im Bereich der Inklusion aufgreifen, reflektieren und weiterentwickeln
• die zur Vernetzung und Qualifizierung der Künstlerinnen und Künstler mit einer Behinderung in Hamburg beitragen
• die eine inklusive Öffnung und Erweiterung von Strukturen und Programmen bereits bestehender Kulturbetriebe im Fokus haben und eine Ergänzung des vorhandenen Kulturangebots darstellen.
Ziel der Förderung ist es, Menschen mit Behinderungen die aktive Teilhabe am kulturellen Leben sowie an künstlerischen Prozessen zu ermöglichen und ihr künstlerisches Potential zu fördern. Ein weiteres Ziel ist es, den gesellschaftlichen Dialog über künstlerische Normen zu stärken und die Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention in dem Themenfeld „Kultur“ umzusetzen.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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