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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Barrierefreiheit im Schulneubau und bei Sanierungsmaßnahmen

Verantwortliche Behörde
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Handlungsfelder
  1. 2. Bildung von Anfang an
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 24: Bildung
  2. Artikel 7: Kinder mit Behinderungen
  3. Artikel 20: Persönliche Mobilität
  4. Artikel 9: Zugänglichkeit
Titel der Maßnahme
Barrierefreiheit im Schulneubau und bei Sanierungsmaßnahmen
Beschreibung der Maßnahme
Im Schulneubau und bei Sanierungsmaßnahmen wird Barrierefreiheit hergestellt. Baumaßnahmen werden gemäß Rahmenplan im Schulbau umgesetzt. Insgesamt werden im Zeitraum 2022 bis 2027 im Rahmen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen rund 82,6 Mio. Euro an zusätzlichen Leistungen zur Barrierefreiheit verbaut. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Investitionsvolumen von rd. 13,7 Mio. Euro im Jahr. Im Jahr 2022 wurden rund 10,8 Mio. Euro umgesetzt. Alle Schulneubauten werden nach DIN 18040-1 barrierefrei geplant und errichtet. Bei Sanierungen und Umbauten werden zusätzliche Leistungen zur Barrierefreiheit nach individuellem Bedarf und entsprechend der DIN umgesetzt. Die Standards finden sich im „Planungsleitfaden Barrierefreies Bauen an staatlichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg“, der 2021 in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg und der Schulbehörde weiterentwickelt wurde. Schulbau Hamburg und Gebäudemanagement Hamburg arbeiten eng mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg zusammen – sowohl in Grundsatzfragen als auch bei einzelnen Baumaßnahmen. Vor Beginn eines Bauprojektes, in der sog. Phase Null, findet eine enge Abstimmung von Schulbau Hamburg und Gebäudemanagement Hamburg mit der Schule, der Schulbehörde und Expertinnen und Experten statt. Dabei wird der Bedarf abgestimmt und in ein bauliches Konzept für Inklusion und Barrierefreiheit gegossen. Ziel: Verbesserung der Barrierefreiheit der Schulen
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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