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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Barrierefreie Mietverträge

Verantwortliche Behörde
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Handlungsfelder
  1. 3. Barrierefreies Bauen und Wohnen
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
  2. Artikel 28: Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
  3. Artikel 9: Zugänglichkeit
Titel der Maßnahme
Barrierefreie Mietverträge
Beschreibung der Maßnahme
Prüfung barrierefreier Fassungen oder Erläuterungen des "Hamburger Mietvertrags für Wohnraum" gemeinsam mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erfasst Bedarfe in Hinblick auf die Reduzierung von Barrieren des "Hamburger Mietvertrags für Wohnraum" im Austausch mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen. Sie prüft die Möglichkeiten, entsprechende Hürden für die Verständlichkeit und Lesbarkeit abzubauen, auch in Abstimmung mit dem Grundeigentümerverband. Ziel: Inklusive Wohnungspolitik, Abbau von Barrieren bei der Vermietung von Wohnraum
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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