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Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Verbesserung des Angebots an barrierefreien Sitzgelegenheiten

Verantwortliche Behörde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Handlungsfelder
  1. 7. Selbstbestimmte Freizeit
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
  2. Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  3. Artikel 20: Persönliche Mobilität
  4. Artikel 9: Zugänglichkeit
  5. Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Titel der Maßnahme
Verbesserung des Angebots an barrierefreien Sitzgelegenheiten
Beschreibung der Maßnahme
Bei jeder Um- oder Neugestaltung von Parkanlagen wird geprüft ob das bestehende Angebot an Sitzgelegenheiten den Bedürfnissen der Nutzenden entspricht. Es werden bei Bedarf zusätzliche barrierefreie Sitzgelegenheiten aufgestellt. Bei Neubauvorhaben von Parkanlagen werden ausreichend barrierefreie Sitzgelegenheiten von Beginn an eingeplant. Sowohl bei Um- und Neugestaltung und Neubau von Parkanlagen wird durch ein diverses Angebot an verschiedenartigen Sitzgelegenheiten sichergestellt, dass die Bedürfnisse zum Verweilen von einer Vielzahl von unterschiedlichen Nutzenden erfüllt werden. Ziel: Verbesserung des Angebots an barrierefreien Sitzgelegenheiten in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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