Zum Hauptinhalt springen

Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK

Barrierefreier Ausbau der U- und S-Bahn-Haltestellen

Verantwortliche Behörde
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Handlungsfelder
  1. 4. Durch die Stadt ohne Barrieren
Bezug zur UN-BRK
  1. Artikel 20: Persönliche Mobilität
  2. Artikel 9: Zugänglichkeit
Titel der Maßnahme
Barrierefreier Ausbau der U- und S-Bahn-Haltestellen
Beschreibung der Maßnahme
Der barrierefreie Umbau umfasst den Einbau von Aufzügen zum Bahnsteig, den Einbau von taktilen Orientierungssystemen sowie bei der U-Bahn zusätzlich die Voll- oder Teilerhöhung der Bahnsteige zum niveaugleichen Ein- und Ausstieg auf den Haltestellen. Die noch nicht barrierefreien U- und S-Bahn-Haltestellen sollen mit wenigen Ausnahmen – die durch Abhängigkeiten zu großen Bauprojekten begründet sind – bis Mitte der 2020er Jahre umgebaut werden (Planung). Die künftigen U- und S-Bahn-Haltestellen an den geplanten beziehungsweise in Bau befindlichen Linien werden grundsätzlich barrierefrei errichtet. Ziel: Barrierefreie U- und S-Bahn-Haltestellen
Details zum Umsetzungsstand
-
Status der Umsetzung
-