Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Informationsblatt „Empfehlungen für Barrierefreiheit in Hamburger Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben“
Verantwortliche Behörde
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
Handlungsfelder
- 4. Durch die Stadt ohne Barrieren
Bezug zur UN-BRK
- Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Artikel 9: Zugänglichkeit
Titel der Maßnahme
Informationsblatt „Empfehlungen für Barrierefreiheit in Hamburger Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben“
Beschreibung der Maßnahme
Für in Hamburg ansässige Unternehmen wurde 2024 gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg ein ausschließlich digital verfügbares und barrierefrei lesbares Informationsblatt mit dem Titel "Empfehlungen für Barrierefreiheit in Hamburger Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben" erstellt. Mit dieser Maßnahme wird diese Branche für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert und Anregungen für ein inklusives Einkaufserlebnis gegeben. Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Einkaufen zu ermöglichen.
Im Dezember 2024 wurde das Informationsblatt auf der Website von Hamburg.de eingestellt und den nachfolgenden Institutionen zur Veröffentlichung auf geeigneten digitalen Portalen weitergeleitet:
• Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg,
• der Handelskammer Hamburg,
• Handelsverband Nord.
Details zum Umsetzungsstand
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Status der Umsetzung
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